Seit dem 1. November 2020 ist das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft. Mit diesem wurden das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) sowie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammengeführt. Damit wurde das Energieeinsparrecht für Immobilien vereinheitlicht. Worum geht es aber konkret dabei? Und was hat sich für Sie geändert? Wir stellen Ihnen die wichtigsten Fakten im Überblick vor.

Darum geht es im neuen Gebäudeenergiegesetz
Bisher gab es drei verschiedene Gesetzte, die sich mit demselben Thema beschäftigten, nämlich dem Einsatz von Energie in Gebäuden. Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurden diese drei einzelnen Gesetzte gebündelt, womit die Regeln vereinheitlicht wurden. Hintergrund des GEG ist es, Energie für Gebäude so sparsam wie möglich einzusetzen. Gleichzeitig soll die Nutzung von erneuerbaren Energien für die Wärme- und Kälteversorgung von Immobilien vorangetrieben werden.
Vereinfach heißt das, dass das GEG nun einheitlich festlegt, nach welchen energetischen Anforderungen beziehungsweise Mindeststandards klimatisierte und beheizte Gebäude neu gebaut, saniert oder modernisiert werden müssen.
Neben diesen großen Regeln gibt es noch einige weitere Neuerungen, die mit dem Gebäudeenergiegesetz eingeführt wurden, unter anderem:
- für Neubauten wurde ein Verfahren eingeführt, mit dem nachgewiesen werden soll, dass alle energetischen Anforderungen erfüllt wurden,
- bei Neubauten gilt außerdem die Pflicht, erneuerbare Energien zu nutzen. Neu ist, dass der Strom dafür auch aus gebäudenahen Quellen kommen Heißt konkret: Der Strom kann aus der hauseigene Photovoltaikanlage kommen,
- die aus dem Primärenergiebedarf ergebenen Kohlendioxidemissionen des Gebäudes müssen im Energieausweis angegeben Damit soll die Klimawirkung berücksichtigt werden,
- beim Verkauf oder der Sanierung eines Ein- oder Zweifamilienhauses muss von nun an eine energetische Beratung des Eigentümers beziehungsweise des Käufers erfolgen.
Wie Sie sehen, gibt es nun mehrere neue Vorgaben, um schlussendlich den Energieverbrauch für Gebäude nicht nur zu reduzieren, sondern auch nachhaltiger zu gestalten.

Das ändert sich für Sie im Zollernalbkreis
Mit den neuen Änderungen lässt es sich nicht vermeiden, dass sich auch für Sie im Zollernalbkreis etwas ändert. Die gute Nachricht: Die Regeln gelten für ganz Deutschland, da es sich beim Gebäudeenergiegesetz um ein Bundesgesetz handelt.
Um es aber noch komplizierter zu machen, gibt es in Baden Württemberg zusätzlich noch das Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden Württemberg (EWärmeG BW), das nur regionale Gültigkeit hat – wobei dieses nicht mit dem EEWärmeG zu verwechseln ist, welches mit Inkrafttreten des GEG außer Kraft gesetzt wurde.
Das regelt das EWärmeG BW und das GEG
Das EWärmeG BW verpflichtet Eigentümer von Gebäuden, die vor dem 1. Januar 2009 errichtet wurden, beim Austausch der Heizungsanlage, diese mit erneuerbare Energien zu ersetzen. Es geht hier also um Bestandsimmobilien. Wenn Sie also zu diesen Eigentümern gehören, beispielsweise noch mit Kohle heizen und Ihre Heizungsanlage modernisieren wollen, dann müssen Sie beispielsweise eine Photovoltaikanlage aufstellen.
Das GEG wiederum betrifft vor allem Neubauten. Bestandsimmobilien betrifft dies dann, wenn umfassendere Renovierungen oder bauliche Veränderungen vorgenommen werden. Der Austausch einer Heizungsanlage fällt also nicht in das GEG, womit sich diese beiden Gesetze auch nicht gegenseitig behindern.
Änderungen für Sie als Bauherr
Wenn Sie ein neues Wohngebäude errichten, haben Sie nun einen Vorteil: Sie müssen sich nicht mehr mit drei verschiedenen Bundesgesetzen herumschlagen, sondern nur noch mit einem. Es ist für Sie also schon einmal weniger bürokratisch als bisher. Das GEG verpflichtet Sie außerdem, dass mit Öl betriebene Heizkessel ab 2026 nicht mehr eingebaut werden dürfen beziehungsweise nur noch sehr eingeschränkt.
Außerdem müssen Sie, wie einleitend schon angedeutet, dafür sorgen, dass der Strom aus erneuerbaren Energien kommt. Das war zwar schon vorher so, allerdings können Sie nun diesen Anteil mit einer eigenen Photovoltaikanlage decken. Für die Errichtung Ihrer Solaranlage können Sie auf verschiedene Fördermöglichkeiten zurückgreifen. Welche es gibt, haben wir für Sie hier recherchiert.
Änderungen für Sie als Eigentümer
Auch wenn Sie Besitzer einer Bestandsimmobilie sind, ändert sich auch für Sie einiges – allerdings nur, wenn Sie an Ihrem Gebäude bauliche Veränderungen oder Renovierungen vornehmen lassen. All das, das neu errichtet oder geändert wird, muss sich an das GEG halten.

Fazit: Gebäudeenergiegesetz für mehr Nachhaltigkeit
Mit dem Gebäudeenergiegesetz soll nicht zuletzt ein Beitrag geleistet werden, um die Klimaziele zu erreichen. Insbesondere für Neubauten gibt es nun Änderungen, die darauf hinzielen – etwa die Möglichkeit, den Anteil erneuerbarer Energie für die Stromversorgung durch die eigene Photovoltaikanlage zu decken.